Zeitlose Technik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle Angebote und Bestellungen, die zwischen Timeless Engineering Limited ("der Verkäufer") und dem Käufer entstehen, unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss anderer Bedingungen, und die Annahme des Vertrags durch den Käufer gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen als die gesetzlich implizierten sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurden.
Unter "Waren" sind die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte zu verstehen.
1. PREIS
1.1 Die Waren werden zu dem Preis in Rechnung gestellt, der zum Zeitpunkt des Versands der Waren gilt, und der Verkäufer kann den Preis jederzeit vor der Lieferung der Waren erhöhen, um Erhöhungen der Kosten des Verkäufers widerzuspiegeln.
1.2 Der angegebene Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben, die gegebenenfalls vom Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen sind.
1.4 Alle Angebote können vom Käufer nur innerhalb von 1 Werktag nach ihrem Ausstellungsdatum angenommen werden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2. WAREN
2.1 Es gelten Walztoleranzen und die tatsächlichen Maße können geringfügig von den angegebenen Profilnennmaßen abweichen. Toleranzen/Größen werden nicht als kritisch angesehen, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer schriftlich bei oder vor der Bestellung.
2.2 Umgeformte Rohre werden in der Regel in Nennlängen von 6 Metern geliefert, und der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für Abweichungen, die durch die Handhabung, Manipulation oder das Schneiden dieser Längen in kleinere Abschnitte durch den Käufer entstehen.
2.3 Das geformte Rohr wird in der Regel komplett mit dem gebohrten Handhabungsende und dem alternativen Ende geliefert. Diese Enden sind vom Käufer zu entfernen und nicht in den Nennmaßen enthalten.
2.4 Die Ware muss eine angemessene Beschaffenheit aufweisen, so dass bei einem Prüfabstand von einem Meter keine Mängel zu erkennen sind, die die Funktionsfähigkeit der Ware beeinträchtigen oder ihre Ästhetik wesentlich beeinträchtigen.
3. KONTOFAZILITÄTEN UND ZAHLUNG
3.1 Sofern der Käufer nicht über eine genehmigte Kontoeinrichtung beim Verkäufer verfügt, ist der Vertragspreis (oder der auf der Rechnung angegebene Anteil davon) auf Pro-forma-Basis in Pfund Sterling und in voller Höhe zum Zeitpunkt der Bestellung und vor Beginn der Arbeiten zu zahlen.
3.2 Der Verkäufer gestattet dem Käufer nur dann die weitere Zurverfügungstellung von Kontoführungen, wenn die Zahlung aller Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug erfolgt.
3.3 Wenn Kontofazilitäten 24 Monate lang nicht in Anspruch genommen werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Kontofazilität zu schließen und eine Zahlung auf Pro-forma-Basis zu verlangen, zahlbar sieben Tage vor Lieferung für alle nachfolgenden Transaktionen, bis neue Kontofazilitäten vereinbart werden können.
3.4 Alle überfälligen Konten werden täglich mit Zinsen in Höhe von 8 % über dem Referenzzinssatz der Bank of England belastet, der an dem Tag gilt, an dem die Schuld überfällig wird, und zu jedem späteren Zinssatz, wenn sich der Referenzzinssatz ändert und die Schuld gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 unbezahlt bleibt.
3.5 Die vollständige Zahlung von Rechnungen oder Anträgen muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs- oder Antragsdatum beim Verkäufer eingegangen sein, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes angegeben ist.
3.6 Der Käufer hat kein Recht auf Aufrechnung, es sei denn, ein Direktor des Verkäufers hat im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart.
3.7 Der Verkäufer ordnet die vom Käufer erhaltenen Zahlungen der ältesten offenen Rechnung zu.
3.8 Der Käufer darf keinen Abzug vom Rechnungspreis vornehmen.
4. LIEFERUNG
4.1. Die Lieferung umfasst nicht das Ausladen, Auspacken, Auspacken, Lagern oder Arbeiten auf der Baustelle, es sei denn, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.2. Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die voraussichtlichen Versand- oder Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch unter keinen Umständen für Lieferverzögerungen oder daraus entstehende Verluste. Die Zeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag, sondern dient nur als Richtschnur.
4.3. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Kosten oder Verzögerungen, die sich aus der Zollabfertigung oder der Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung ergeben, die in der alleinigen Verantwortung des Käufers verbleiben.
4.4. Wenn die Zahlung auf Pro-forma-Basis erfolgen soll, erfolgt die Lieferung erst, wenn der Verkäufer die frei verfügbaren Mittel erhalten hat.
4.5. Wenn der Verkäufer aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Waren, Materialien oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Lieferung durchzuführen, steht es dem Verkäufer frei, den Vertrag oder einen Teil davon schriftlich zu bestimmen, ohne dass dadurch eine Haftung gegenüber dem Käufer entsteht.
4.6. Es wird vereinbart, dass der Verkäufer die Ware in Teillieferungen liefern kann und jede Lieferung als separater Vertrag behandelt wird und der Vertragspreis oder ein vereinbarter Teil fällig und zahlbar ist.
4.7. Verzögert sich die Lieferung durch verspätete Zahlung der Proforma oder auf Wunsch des Käufers, so sind die Kosten für die Handhabung und Lagerung oder Lagerung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % vom Käufer zusätzlich zum Vertragspreis an den Verkäufer zu zahlen, bevor der Verkäufer zur Lieferung verpflichtet wird.
4.8. Wenn Waren zur Lieferung an die Baustelle angeboten werden, hat der Verkäufer so nah an der Baustelle zu liefern, wie es die harte Straße zulässt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Ware vor dem Entladen auf Transportschäden zu überprüfen und diese beim Spediteur zu protokollieren.
4.9. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Transportschäden an der Ware, es sei denn, sie werden vom Käufer am Tag der Lieferung schriftlich (per E-Mail mit Fotobeweis) mitgeteilt und vorausgesetzt, dass die Ware vom Käufer auf dem Lieferschein des Spediteurs als "beschädigt" gekennzeichnet wurde. Zur Klarstellung: Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für beschädigte Waren, die unterschrieben, aber nicht als "beschädigt" gekennzeichnet wurden.
5. EIGENTUMSVORBEHALT UND RISIKO
5.1 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass das gesetzliche und billige Eigentum an den Waren beim Verkäufer verbleibt und dass der Verkäufer das alleinige und unbelastete Recht hat, über die Waren zu verfügen, bis die vollständige Zahlung der Waren an den Verkäufer erfolgt ist.
5.2 Der Verkäufer kann (unbeschadet anderer Rechte) die Waren oder einen Teil davon zurückfordern oder weiterverkaufen, und der Käufer stimmt hiermit zu, dass der Verkäufer oder seine Bediensteten oder Vertreter zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Käufers betreten dürfen.
5.3 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Waren an den Käufer geliefert werden oder, wenn der Käufer sich für die Abholung der Waren entscheidet, wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereit sind.
5.4 Solange sich die Ware auf dem Betriebsgelände oder Werkgelände des Käufers befindet, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass sie unbeschädigt und unentgeltlich so gelagert wird, dass sie als Eigentum des Verkäufers ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet ist.
5.5 Bis zur vollständigen Zahlung hat der Käufer kein rechtliches oder billiges Recht auf die Waren oder die Befugnis (sofern vom Verkäufer nicht anders schriftlich bestätigt), die Waren zu verkaufen, zu verpfänden, zu belasten oder zu vermieten.
6. VERTRAGSÄNDERUNGEN ODER -AUFHEBUNGEN
6.1. Änderungen und/oder Stornierungen sind nur zulässig, wenn sie schriftlich beim Verkäufer beantragt werden.
6.2. Der Verkäufer wird nach eigenem Ermessen Abweichungen in Bezug auf Materialien und Befestigungen nur dann berücksichtigen, wenn sie vor der Herstellung der Waren eingegangen sind.
6.3. Die Stornierung einer Bestellung durch den Käufer muss schriftlich erfolgen und der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Auftragswerts oder des Gesamtbetrags des tatsächlichen Schadens an den Verkäufer zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
7. ZAHLUNGSVERZUG UND INSOLVENZ
7.1 Für den Fall, dass der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, in Liquidation geht, einen Vergleich mit seinen Gläubigern eingeht oder wenn ein Konkursverwalter oder Manager ernannt wird, kann der Verkäufer Lieferungen zurückhalten, ausstehende Bestellungen stornieren oder aussetzen und gelieferte Waren zurückfordern, es sei denn, die vollständige Zahlung für die Waren erfolgt an den Verkäufer.
8. SCHADENSERSATZ
8.1 Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Verluste, Schäden, Haftungen, Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Ausgaben, die dem Verkäufer direkt oder indirekt durch die Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Käufer entstehen können, und schließt die Haftung in Bezug auf die Verwendung der Waren nicht aus.
8.2 Der Käufer erkennt an, dass jede Vertragsverletzung oder drohende Vertragsverletzung dem Verkäufer irreparablen Schaden zufügen kann, für den Schadenersatz möglicherweise keine angemessene Abhilfe darstellt. Dementsprechend erkennt der Käufer zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln und Schadenersatzansprüchen, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, an und stimmt zu, dass der Verkäufer Anspruch auf die Rechtsbehelfe einer bestimmten Leistung, einer einstweiligen Verfügung und eines anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfs hat, ohne dass ein besonderer Schaden nachgewiesen werden muss.
9. RÜCKSENDUNG
9.1 Der Verkäufer nimmt keine zurückgesandten Waren zur Gutschrift oder Nachbesserung an, es sei denn, eine solche Rückgabe wurde vom Verkäufer schriftlich genehmigt und die Waren werden innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung auf Kosten des Käufers in vorrätigem Zustand an den Geschäftssitz des Verkäufers zurückgesandt.
9.2 Der Verkäufer behält sich das alleinige Ermessen vor, ob er die Ware zurücknimmt oder ob er die Ware nachbessert oder ersetzt.
10. HAFTUNG DES VERKÄUFERS GEGENÜBER DEM KÄUFER
10.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihnen ergeben.
10.2 Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für jeden Verzug oder Verstoß jeglicher Art und wie auch immer übersteigt in keinem Fall den Rechnungswert der Waren.
10.3 Diese Klausel 10 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
11 GEISTIGES EIGENTUM
11.1 Alle vom Verkäufer erstellten Pläne, Zeichnungen, Spezifikationen und Details unterliegen dem Urheberrecht des Verkäufers, und der Käufer darf diese Dokumentation nicht in einer Weise reproduzieren oder anderweitig verwenden, die eine Verletzung dieses Urheberrechts darstellen würde.
HÖHERE GEWALT
12.1 Für den Fall, dass der Verkäufer aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen (oder nur zu unverhältnismäßigen Kosten), kann der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ohne Haftung kündigen oder aussetzen.
ALLGEMEIN
13.1. Alle Beschreibungen und Muster sind nur annähernd und dienen als Anhaltspunkt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit. Der Verkäufer kann die Waren ändern, um Verbesserungen einzuführen, und eine solche Änderung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder ist Gegenstand eines Anspruchs gegen den Verkäufer.
13.2. Sollte sich herausstellen, dass eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig ist, ändert oder beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13.3. Ein Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung eines Verstoßes des Käufers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung eines späteren Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bedingung dar.
13.4. Eine Person, die nicht Vertragspartei des Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999.
13.5. Der Vertrag wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer als Auftraggeber geschlossen, und der Käufer ist nicht berechtigt, den Nutzen oder die Last davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben und seinen Anteil am Vertrag abzutreten.
13.6 Nichts in diesem Vertrag begründet eine Partnerschaft oder Agentur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Die Parteien sind unabhängige Personen und keine Partner, Auftraggeber und Vertreter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und der Vertrag begründet kein Joint Venture, keinen Trust, kein Treuhandverhältnis oder keine andere Beziehung zwischen ihnen, außer dem darin ausdrücklich vorgesehenen Vertragsverhältnis. Keine der Parteien darf befugt sein, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und gibt auch nicht zu, dass sie befugt ist, Verpflichtungen einzugehen.
13.7 Dieser Vertrag gilt als in England abgeschlossen und unterliegt in jeder Hinsicht englischem Recht.
14 STREITBEILEGUNG
14.1. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden gemäß den Bestimmungen dieser Klausel 14 behandelt.
14.2. Das Streitbeilegungsverfahren kann jederzeit eingeleitet werden, indem jede Partei der anderen Partei schriftlich mitteilt, dass eine Streitigkeit entstanden ist. Die Mitteilung muss angemessene Informationen über die Art der Streitigkeit enthalten.
14.3. Die Parteien unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um eine Verhandlungslösung durch die folgenden Verfahren zu erreichen:
14.3.1. Innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Mitteilung treffen sich die Vertragsmanager der Parteien, um die Streitigkeit zu besprechen und zu versuchen, sie beizulegen.
14.3.2. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem ersten Treffen der Vertragsmanager beigelegt wurde, wird die Angelegenheit an die Geschäftsführer (oder Personen mit gleichem Dienstalter) verwiesen. Die Geschäftsführer (oder gleichwertige Personen) treffen sich innerhalb von 7 Tagen, um den Streitfall zu besprechen und zu versuchen, ihn beizulegen.
14.4. Das spezifische Format für die Beilegung der Streitigkeit gemäß Klausel 14.3.1 und, falls erforderlich, Klausel 14.3.2 bleibt dem billigen Ermessen der Parteien überlassen, kann aber die Vorbereitung und Einreichung von Tatsachen- oder Stellungnahmebehauptungen umfassen.
14.5. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Sitzung der Geschäftsführer (oder einer gleichwertigen Sitzung) gemäß Klausel 14.3.2 beigelegt wurde, kann die Angelegenheit an eine Mediation verwiesen werden.